Neben dem vertraglichen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verstoßes gegen vertragliche Pflichten kennt das Zivilrecht noch eine Reihe von sogenannten deliktischen Haftungsfällen. Hierzu zählen Ansprüche auf Schadensersatz wegen einem Verkehrsunfall, einem Hundebiss, einer Körperverletzung oder einer Beleidigung. Häufig ist in solchen Fällen neben dem Ersatz des Sachschadens auch ein Schmerzensgeld für körperliche Verletzungen zu zahlen. Um zu vermeiden mit überzogenen Forderungen vor Gericht zu scheitern und dennoch ein angemessenes Schmerzensgeld zu erhalten sollte ein Schmerzensgeldanspruch durch einen Anwalt anhand der einschlägigen Rechtsprechung und einschlägige Schmerzensgeldtabellen geprüft werden.

Ebenfalls in den Bereich des Schadensersatzrechts gehören Ansprüche von Fluggästen wegen ausgefallener oder verspäteter Flüge und wegen beschädigten oder verlorengegangenen Reisegepäcks. Sofern Fluggesellschaften Ihre Kunden überhaupt auf mögliche Ansprüche hinweisen (wozu sie gesetzlich verpflichtet sind), so verweigern sie im Regelfall dennoch die gesetzlich vorgesehenen Entschädigungspauschalen mit dem Hinweis, sie hätten den Vorfall nicht zu vertreten. Da dies in einem Großteil der Fälle jedoch nicht zutrifft, empfiehlt es sich auch hier, spätestens nach einem Ablehnungsschreiben einer Fluggesellschaft den Fall einem Anwalt zu übergeben.