Im Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Feddersen Sie außergerichtlich und vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Neben dem allgemeinen Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Feddersen Sie auch in Fragen des öffentlichen und kirchlichen Arbeitsrechts (z.B. AVR der Caritas und der Diakonie). Aufgrund seiner fachlichen Expertise in diesem Bereich und seiner jahrelangen intensiven praktischen Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird Rechtsanwalt Feddersen seit Februar 2012 das Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Köln gestattet.