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Rechtsanwalt Feddersen ist auf den Gebieten des Arbeits- und des öffentlichen Dienstrechts, sowie des Verkehrs- und allgemeinen Zivilrechts gerichtlich und außergerichtlich für Sie tätig.
Arbeitsrecht
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Im individuellen Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Feddersen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Bereichen. Dies umfasst Fragen bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen (z.B. Arbeitsvertragsgestaltung und Befristung), wechselseitige Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Urlaubsansprüche, Elternzeit, Gratifikationen und Änderungsvertrag) sowie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (unter anderem bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Betriebsübergang).
Im kollektiven Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt der Beratung im Betriebsverfassungs- und Mitarbeitervertretungsrecht sowie den damit verbundenen Fragen.
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Öffentliches Dienstrecht
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Im öffentlichen Angestelltenrecht berät Rechtsanwalt Feddersen alle Angestellten des Bundes, der Länder und der Kommunen in den oben bereits genannten Bereichen unter Berücksichtigung der besonderen Fürsorge- und Treuepflichten des öffentlichen Dienstes sowie des öffentlichen Personalvertretungsrechts.
Im Beamtenrecht berät Rechtsanwalt Feddersen Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit der Begründung des Beamtenverhältnisses (z.B. Einstellung, Ernennung und Einstufung) sowie den wechselseitigen Pflichten aus dem Beamtenverhältnis (z.B. Beurteilungen, Beförderungen und Beihilfen).
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Verkehrsrecht
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Im Verkehrsrecht berät Rechtsanwalt Feddersen Sie gerne zu Themen wie Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung.
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